Aussteller-Informationen
Alles Wichtige für Verkäuferinnen und Verkäufer auf dem piratini-markt – Buchung, Ablauf am Markttag und die Veranstaltungsbedingungen.
Buchungssystem
Am Buchungstag werden keine Bestätigungsmails verschickt. Im Anschluss an die Reservierung erscheint eine Seite, auf der Ihre Buchungsnummer angegeben ist.
Ihre Registrationsdaten, die Kontoverbindung und den Stand der Buchung können Sie jederzeit unter piratinireg.azurewebsites.net/info einsehen.
Die Geldeingangsbestätigung wird – nach Ablauf der 14-tägigen Zahlungsfrist – per Mail versandt. Auch die abschließende Infomail mit Verkaufsflächennummern, Eingang usw. kommt in der Woche vor dem Markt per E-Mail. Diese Angaben können – nach Verfügbarkeit – ebenfalls über den o. g. Link eingesehen werden.
Informationen rund um den Markt
Liebe Aussteller, am Markttag stehen die Parkplätze – auch in den Parkhäusern – kostenlos zur Verfügung. Ab 9.00 Uhr begrüßt Sie unser piratini-team an den Eingängen des Einkaufszentrums. Den passenden Eingang, Ihre Verkaufstischnummer und die Parksektion erhalten Sie mit der Bestätigung zur erfolgreichen Tischbuchung.
Die Tische (ca. 1,70 × 0,80 m) werden inklusive Stuhl gestellt; dazu gehört der Platz für einen Kleiderständer oder etwas Sperriges. Längliche Kleiderständer bringen Sie bitte im Bedarfsfall selbst mit. Pro Verkaufstisch haben zwei Erwachsene Zutritt zum Markt.
Alle Personen einer Buchung kommen bitte gemeinsam an den jeweiligen Eingang zur Registrierung (ohne die Verkaufsartikel!) und erhalten dort einen Stempel – danach kann der Aufbau beginnen. Der Einlass der Besucher erfolgt ab 11.00 Uhr. Schwangere erhalten unter Vorlage ihres Mutterpasses – nebst einer Begleitperson – schon ab 10.30 Uhr Einlass.
Allgemeine Veranstaltungsbedingungen
Auf dem piratini-markt werden von gewerblichen und privaten Anbietern Kinderbekleidung, Spielzeug etc. zum Kauf angeboten. Anbieter von selbst gefertigter Kleidung, Schnullerketten, handwerklichen Bastelarbeiten und Informationen rund ums Kind bitte nur auf Anfrage. Eine mehrfache Belegung von Segmenten möchten wir vermeiden.
- Im gesamten Einkaufszentrum, auch auf den Toiletten, herrscht absolutes Rauchverbot.
- Bitte die Tische nicht verschieben und die Gänge vor den Flächen nicht mit Ware vollstellen. Kleiderstangen werden neben den Tischen platziert und dürfen nicht in die Gänge ragen. Alle Durchgänge dürfen aus Sicherheitsgründen nicht verstellt werden.
- Es ist untersagt, Wände, Säulen oder Fußböden mit Nägeln, Klebeband oder sonstigem Befestigungsmaterial zu beschädigen.
- Der Standplatz ist nach Marktschluss sauber und völlig müllfrei zu verlassen. Bei Zuwiderhandlung wird eine Reinigungsgebühr von pauschal 200 € in Rechnung gestellt.
- Jeder Verkäufer ist verpflichtet, seine Verkaufsfläche bis zum Marktende besetzt zu halten. Bei vorzeitigem Abbau werden 150 € Eintrittsgeldentschädigung erhoben.
- Die Veranstalter übernehmen keinerlei Haftung für Verlust oder Mängel an mitgebrachten, ausgestellten oder erworbenen Gegenständen.
- Werbung in den Gängen, im Foodcourt, im Außenbereich sowie auf den Parkplätzen/Parkgaragen ist untersagt und wird rechtlich verfolgt; jede Werbemaßnahme ist vorab mit den Veranstaltern abzusprechen. Für Werbemaßnahmen von Mitbewerbern im Bereich Kinderflohmarkt wird eine Schadensgebühr von 1.500 € erhoben.
- Alle zu einer Buchung gehörenden Personen müssen sich gemeinsam am angegebenen Eingang registrieren.
- Es werden personalisierte Verkaufstische vergeben. Einer Umschreibung auf eine dritte Person wird nur zugestimmt, wenn der Weitergabepreis den Buchungspreis nicht übersteigt.
- Auf dem Markt werden regelmäßig Foto- und Videoaufnahmen zu Marketingzwecken gemacht. Mit der Buchung bzw. dem Eintritt stimmen alle Personen der Verwendung dieses Materials – ausschließlich für Marketing rund um den piratini-markt – zu.
- Es besteht kein Anspruch auf die Berücksichtigung von Wunschnachbarn oder Platzierungswünschen.
- Mit dem Zahlungseingang auf das Konto der Elena & Michael Glintenkamp GbR kommt der Vertrag zustande. Eine Rückgabe von Verkaufsflächen – und damit eine Erstattung der Standgebühr – ist ausgeschlossen.
- Kann die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt nicht stattfinden, trägt jeder Vertragspartner seine bis dahin entstandenen Kosten selbst.
- Jeder Verkäufer und Besucher erkennt diese Veranstaltungsbedingungen mit Entrichtung der Standgebühr bzw. des Eintritts an.